Solidaritätsaktion für Genossen von Palästina Antikolonial

 

UPDATE:  Das für die Anwaltskosten benötigte Geld ist zusammengekommen, und das in nur 8 Tagen. Danke an alle Spender*innen!

 

Unsere Solidarität gegen Ihre Repression!


Wir haben nicht nur gezeigt, dass der palästinensische Kampf um Selbstbestimmung zahlreiche Unterstützer*innen hat, sondern auch, dass wir, wenn wir zusammenstehen, der staatlichen Repression durch wirklich praktische Solidarität entgegenstehen können.

Als Palästinenser*innen in Deutschland müssen wir uns organisieren und verbinden und mit Unterstützer*innen zusammenarbeiten, um nicht durch Vereinzelung Opfer der deutschen Unterdrückung unserer Stimmen zu werden. Lasst uns unsere eigenen starken Strukturen aufbauen und von den „unentschlossenen“ linken Kräften lautstark fordern: Schluss mit der Exklusion von Palästinenser*innen und Palästinasolidarischen in linken Strukturen!

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Solidaritätsverweigerung Stellungnahme
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Einem Genossen von Palästina Antikolonial wird aufgrund seines politischen Engagements von der Antirepressionsgruppe „Schwarz-Rote-Hilfe Münster“[1]  die finanzielle Unterstützung und Solidarität verweigert. Im Folgenden fassen wir die Hintergründe des Vorfalls zusammen und erläutern die Tragweite dieses Präzedenzfalls. Unterstützt den Genossen finanziell (Anwaltskosten) über den PayPal-Pool. [geschlossen]

 

Zum Hintergrund des Vorfalls:    

 

Der Genosse hatte im vergangenen Jahr einen unverhältnismäßigen Polizeieinsatz gefilmt, nachdem die kontrollierte Person ihn darum gebeten hatte. Daraufhin wurde ihm seine Kamera von den Beamten entwendet. Die Staatsanwaltschaft Münster erhob Anklage nach Paragraf 201 (Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes). Obwohl der Paragraf sich eindeutig auf das nicht-öffentlich gesprochene Wort bezieht, Polizeieinsätze im öffentlichen Raum nach common sense aber öffentlich sind, ist es juristisch eine Grauzone. Das nutzen die Repressionsbehörden nur zu gerne aus. Da die Gerichte den Missbrauch des § 33 des Kunsturhebergesetzes („Recht am eigenen Bild“) zur Unterbindung des Filmens polizeilicher Einsätze bereits unterstützten, schlug die Deutsche Polizeigewerkschaft (DpolG) im Juni 2016 in ihrer Zeitschrift „Polizeispiegel“ vor, den § 201 für denselben Zweck zu missbrauchen.[2] Seitdem es in einigen Prozessen zu Verurteilungen auf Grundlage von § 201 kam, befinden sich Menschen, die die Staatsgewalt kontrollieren wollen, in einer Grauzone. Infolge der Anklage der Staatsanwaltschaft gegen unseren Genossen kam es zu einer gerichtlichen Hauptverhandlung.

 

Die Verweigerung der Unterstützung

 

Nachdem das Verfahren in der Gerichtsverhandlung eingestellt wurde, wandte sich der Genosse an die Schwarz-Rote-Hilfe, um einen Antrag auf Unterstützung der Anwaltskosten zu stellen, die sich trotz eingestelltem Verfahren auf mehrere hundert Euro belaufen. Die Schwarz-Rote-Hilfe bestätigte nach einem Beratungsgespräch und Mailverkehr zwar, dass sie den Vorfall eigentlich finanziell unterstützen würden, aber man wolle dies aufgrund des Engagements unseres Genossen bei Palästina Antikolonial politisch nicht verantworten. Hieran wird deutlich, dass der Umstand, sich in einer internationalistischen Gruppe zu engagieren, die sich solidarisch mit den Palästinenser*innen zeigt, ausreicht, um sogar aus den Teilen der linken Szene ausgeschlossen zu werden, die vermeintlich für Strömungs- oder Gruppen-übergreifende Solidarität innerhalb der linken Szene stehen. Stattdessen werden Palästinenser*innen und Palästina-Solidarische, die sich für Freiheit und Menschenrechte für alle Menschen im Gebiet Israel-Palästina einsetzen, dem Staat und den Repressionsbehörden gegenüber von angeblich emanzipatorischen Strukturen im Stich gelassen. Aktivist*innen, die sich solidarisch mit dem Kampf der Palästinenser*innen zeigen, müssen in der deutschen Linken Verleumdung fürchten und sehen sich tagein tagaus mit haltlosen Antisemitismusvorwürfen konfrontiert, anstatt solidarische Unterstützung zu erhalten. Und das liegt daran, dass sich Teile der linken Bewegung in Bezug auf den Konflikt in Israel-Palästina sowie im Hinblick auf die antifaschistische Aufarbeitung der Nazivergangenheit und das Phänomen des Antisemitismus völlig irrational und unreflektiert verhalten und damit großen Schaden anrichten.

 

Die Begründung

 

So geht auch im vorliegenden Fall die Begründung der SR-Hilfe einen ähnlichen Weg: Es wird argumentiert, dass die Gruppe Palästina Antikolonial eine antifaschistische „Demarkationslinie“ überschritten habe, als sie einen Artikel[3] vom 20.11.2020 verbreitete, in der die jüdisch-israelische Aktivistin Orly Noy der israelischen Regierung vorwarf, das Gedenken an die industrielle Vernichtung der europäischen Jüdinnen*Juden für politische Zwecke zu instrumentalisieren, indem die israelische Regierung der Ernennung des rechtsradikalen Politikers Effi Eitam zum Leiter der Shoah-Gedenkstätte Yad Vashem in Jerusalem, zugestimmt hatte. Auch vor diesem Vorfall war die Leitung der Gedenkstätte, so Noy, stumm geblieben, als der ehemalige Premierminister von Apartheid-Südafrika, John Worster, der Faschist Jair Bolsenaro (ein selbsterklärter Hitlerfan) und der lupenreine Antisemit Victor Orban der Gedenkstätte offizielle Besuche abgestattet hatten. Die Schlussfolgerung von Noy lautete, dass die israelische Regierung Antisemitismus in Kauf nehme, befördere und für politischen Profit das Gedenken an die jüdischen Opfer der deutschen Massenvernichtung missbrauche. Weiterhin kritisiert die Schwarz-Rote-Hilfe, dass Palästina Antikolonial nicht auf die Kritik an der Verbreitung dieses Artikels eingegangen sei.

 

Die Konsequenzen

 

Als palästinasolidarischen Antikolonialismus- und Antirassismus-Aktivist*innen muss uns klar sein, was dieser Vorfall bedeutet: Aktivist*innen, die sie sich für die Freiheit der Palästinenser*innen engagieren, wird die Unterstützung verweigert, wenn sie Repression durch Staatsorgane erfahren. Die Kritik am Umgang der israelischen Regierung mit der Shoah ist in der israelischen Linken eine Selbstverständlichkeit, in der deutschen Linken vernebeln die unverarbeiteten Schuldkomplexe der Täter*innenkinder die politischen Analysefähigkeiten und verhindern eine Auseinandersetzung mit diesem instrumentellen Verhältnis. Auf diese in Deutschland weit verbreitete Unfähigkeit müssen wir eine passende Antwort finden. Wo wir nicht auf unsere deutschen Verbündeten zählen können, weil sie sich in ihren Läuterungskomplex derart verbissen haben, dass sie die Augen vor der kolonialen Situation in Israel-Palästina und der Faschisierung der israelischen Mehrheitsgesellschaft verschließen, müssen wir unsere eigenen solidarischen Netzwerke aufbauen.

 

Für ein Antirepressionsnetzwerk, das alle emanzipatorischen Aktivist*innen unterstützt! 

 Unterstützt den Genossen finanziell über den PayPal-Pool.
  

 

 

 

[1] https://schwarzrotehilfemuenster.blackblogs.org/ 

 

[2] https://freiheitsfoo.de/2018/04/28/dpolg-anleitung-missbrauch-201-stgb/

 

[3] https://www.972mag.com/holocaust-antisemitism-israel-tool/